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Einkommensteuererklärung in der Slowakei erklärt

Inhaltsverzeichniss

Im Gegensatz zu verschiedenen Ländern, die Systeme für den automatischen Steuerabzug und eine vorausgefüllte Steuererklärung verwenden, folgt die Slowakei dem im Europäischen Wirtschaftsraum üblichen Verfahren: Arbeitnehmer müssen für jedes Kalenderjahr innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem betreffenden Jahr Einkommensteuererklärungen einreichen. Diese Praxis mag für Neuankömmlinge kompliziert und frustrierend erscheinen Slovakia die mit den Feinheiten der Besteuerung in Europa nicht vertraut sind. Machen Sie sich keine Sorgen Wenn das Verfahren korrekt durchgeführt wird, maximiert es Ihre Abzüge und Steuergutschriften und führt möglicherweise zu höheren Rückerstattungen.

In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen Steuerabgleich (Typ A) und Steuererklärung (typ B), skizzieren die wichtigsten Prinzipien des slowakischen Einkommensteuererklärungssystems (Arten der steuerpflichtigen Einkünfte, Fristen für die Einreichung usw.) und gehen auf die Rolle eines EOR (Rekordarbeitgeber) Anbieter im Verfahren.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Steuerabgleich?

Steuerabgleich (Typ A) ist eine Form des Steuerberichts, der für Personen gilt, deren einzige Einnahmequelle aus einer Beschäftigung stammt. In diesem Fall wird der Arbeitgeber aufgefordert, die Berechnung und Bereitstellung vorzunehmen Steuerabgleich auf jährlicher Basis. Die Berechnung kann zu einer Rückerstattung oder zu einem Abzug vom Gehalt des Arbeitnehmers führen (Frist ist März des Folgejahres). Liegen keine Unter- oder Überzahlungen vor, erhält der Arbeitnehmer sein übliches Gehalt.

Eine Person, die innerhalb eines Kalenderjahres mehr als einen Arbeitgeber hatte, kann einen von ihnen bitten, den Steuerabgleich zu bearbeiten.

Personen, die über zusätzliche Einnahmequellen verfügen, haben Anspruch auf Vorlage von persönliche Einkommensteuererklärung (Typ B). Zu diesen Einnahmequellen können gehören:

  • Einkommen aus Unternehmen/selbständiger Tätigkeit
  • Mieteinnahmen
  • Einnahmen aus der Handwerksarbeit
  • Erträge aus Kapitalvermögen, Anleihen, Aktien
  • eine Kombination dieser Quellen

Wenn eine Person innerhalb des Kalenderjahres mehrere Einkommensarten erhalten hat, nur eine persönliche Einkommensteuererklärung einreichen (kein Steuerabgleich erforderlich) für das oben genannte Jahr. Im Gegensatz zum Steuerabgleich Steuererklärungen werden unabhängig erstellt und eingereicht. Falls eine oder mehrere zusätzliche Einkommensquellen mit einer Beschäftigung kombiniert werden, kann die Person ihren Arbeitgeber bitten, eine Bescheinigung über das zu versteuernde Einkommen was in der Steuererklärung enthalten ist. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber die Anfrage erfüllen kann, aber nicht gesetzlich verpflichtet ist. und die Einzelperson bleibt allein verantwortlich für die korrekte und rechtzeitige Einreichung der Steuererklärung.

Wer muss in der Slowakei eine Einkommensteuererklärung einreichen?

Eine Person gilt als steuerlich ansässig, wenn sie einen lokale Staatsbürgerschaft oder ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wohne in der Slowakei für insgesamt 183 oder mehr Tage im Kalenderjahr und erhalten Einnahmen auf einem slowakischen Bankkonto.

Wie reiche ich eine Einkommensteuererklärung in der Slowakei ein?

Einkommensteuererklärung muss (elektronisch oder per Post) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden entsprechend dem ständigen Wohnsitz einer Person. Dies kann durch einen professionellen Buchhalter oder Steuerberater erfolgen, der der Person bei der Erstellung des Berichts hilft und Folgendes beinhaltet steuerfreie Teile und Steuerboni falls zutreffend (z. B. ein steuerfreier Anteil pro Ehepartner oder ein Steuerbonus für ein Kind).

Einzelpersonen können auch wählen Sie, ob Sie 2 oder 3% der Steuer spenden möchten an eine eingetragene gemeinnützige Organisation ihrer Wahl oder an eine örtliche Schule/Vorschule.

Was ist die Frist für die Einreichung einer Einkommensteuererklärung in der Slowakei

Einkommensteuererklärungen für jedes Kalenderjahr müssen innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem betreffenden Jahr beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Somit ist Die jährliche Frist ist der 31. März.

WICHTIG! Die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 ist 2. April 2024 (da der 31. März 2024 ein Sonntag ist und der 1. April 2024 ein Feiertag ist).

Wenn eine Person länger braucht, um die Einkommensteuererklärung einzureichen, muss sie das zuständige Finanzamt benachrichtigen und eine Verlängerung der Frist beantragen. In diesem Fall ist die neue Frist der 30. Juni oder der 30. September.

Mein Unternehmen hat Mitarbeiter in der Slowakei. Wie unterstützen wir sie bei der Einreichung des Einkommensteuerabgleichs/der Einkommensteuererklärung?

Wie oben erwähnt, Ihre Mitarbeiter können Sie bitten, ihnen einen Steuerabgleich oder eine Bescheinigung über das zu versteuernde Einkommen für die Steuererklärung vorzulegen (abhängig von ihrer individuellen Situation). Dies ist jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann nur durchgeführt werden, wenn Sie erfahrene Steuerberater an Bord haben. Andernfalls benötigen Ihre Mitarbeiter die Hilfe eines Dritten, der Buchhaltungsdienstleistungen und Steuerberatung anbietet.

Acvian bietet umfassender Support für Abwicklung Ihrer Unternehmenssteuern in der Slowakei. Wir bieten Sie Ihren Mitarbeitern auch Unterstützung bei der Steuererklärung, geben Sie alle anrechnungsfähigen Boni und Abzüge in ihren Berichten an und stellen Sie sicher, dass ihr Papierkram erledigt ist konform und pünktlich. Dies ist besonders wichtig in komplexen Fällen, in denen eine Einzelperson neben der Beschäftigung Einkommen aus mehreren Quellen bezieht. Wenn Sie das Verfahren an ein erfahrenes Team delegieren, sparen Sie Ihre internen Ressourcen für Aufgaben mit höchster Priorität.

Kontaktieren Sie uns noch heute um mehr über Steuerlösungen mit Acvian EOR zu erfahren.

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